Der SPD Stadtverbandsvorstand hat sich in seiner vergangenen Sitzung mit dem Thema Kindergeld befasst. Durch einen Fehler seitens der Bundesagentur von Arbeit wurde Familien, die von Arbeitslosengeld II leben, zu viel Kindergeld ausbezahlt. Dieser Betrag in Höhe von 20 Euro wird nun von den Familien zurück gefordert. Die SPD in Reutlingen lehnt diese Rückforderung ab.
Es dürfe nicht sein, dass gerade arme Familien darunter zu leiden haben, dass staatliche Berechnungsprogramme nicht rechtzeitig den gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden, so der stellvertretende Stadtverbandsvorsitzende Ramazan Selcuk.
Der SPD Stadtverband fordert die Kreisverwaltung daher auf, über ihren Zuständigkeitsbereich darauf hinzuwirken, dass auf die Rückforderung seitens des Jobcenters im Landkreis Reutlingen verzichtet wird.
Der mit der Neuberechnung und der Abwicklung der
Rückzahlung verbundene bürokratische Verwaltungsaufwand übersteigt bei Weitem die Summe, die voraussichtlich wieder eingenommen werden kann. Außerdem stellt sich die Frage die zuviel ausbezahlte Summe überhaupt etwas zurückverlangt werden kann, da es hier durch den Vertrauensschutz rechtlich
klare Vorgaben gibt.
Die SPD in Reutlingen ist davon überzeugt, dass dringend eine gesetzliche Neuregelung der Berechnungsmethoden für die
Regelsätze für Kinder erfolgen müsse. „Der finanzielle Mindestbedarf von
Kindern und die Kosten für Bildung, Betreuung und die soziale Teilhabe an der
Gesellschaft müssen berücksichtigt werden“, fordert Hans-Peter Häußermann.
Es dürfe nicht sein, dass vor allem finanziell besser gestellte Familien von der Kindergelderhöhung profitieren,“ so der Stadtverbandsvorsitzende Daniela Harsch.