Im Zusammenhang mit der jetzt vorliegenden städtischen Mitteilungsvorlage der Ergebnisse der Voruntersuchungen zur Rathaussanierung fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag, dass nun das wettbewerbliche Verfahren zur Auswahl der Planer der Rathaussanierung eingeleitet und für die Schadstoffsanierung ein Terminplan vorgelegt wird. Die umfassende Ergebnisdarstellung zur Rathaussanierung zeige den raschen Handlungsbedarf auf.
Beispielgebend beurteilt die SPD-Fraktion eine Realisierung eines Interimsbaus in Holzbauweise durch die GWG an geeigneter nachnutzbarer Stelle. Außerdem will die SPD-Fraktion bei der Betrachtung der Gesamtkosten auch wissen, welche städtebaulichen Förderungen sowie denkmalbedingten Fördermöglichkeiten zu erwarten sind.
Die konsequente Haltung der SPD-Fraktion zur Sanierung des Reutlinger Rathauses begründet SPD-Fraktionsvorsitzender Helmut Treutlein so: „Rathaus, Marktplatz und Marienkirche sind das demokratische Herz unserer Stadt, eine seit der Antike und dem Mittelalter geschaffene Tradition mitten in Europa mit hoher sinnstiftender Qualität und Orientierung! Dieser Mittelpunkt wird auch die heutige Zeit überdauern und um dieses Kulturerbe werden wir von anderen Nationen beneidet!“ „Das Reutlinger Rathaus ist der Ausdruck des demokratischen Neubeginns nach der Nazibarbarei. Ein über die Jahrzehnte hinaus prägendes Bild und Denkmal der Stadt!“ ergänzt Stadtrat Sebastian Weigle. „Wir haben die Verpflichtung zur Erhaltung des Rathauses von den uns voran gegangenen Männern und Frauen im Rat erhalten und wir werden es für kommende Generationen bewahren.“
Deshalb ist für die SPD-Fraktion die Frage nach einem Abriss des in die Jahre gekommenen Rathauses gänzlich ausgeschlossen. Bei der Sanierung seien jedoch drei Punkte zu beachten, ist die SPD-Fraktion überzeugt: Erstens müssen die Beschäftigten am Prozess der Sanierung beteiligt werden. Dies sei für die Arbeitsplatzqualität und die modernen Anforderungen demokratischer Verwaltung zentral. Zweitens sei die Nachhaltigkeit zu bedenken; sowohl hinsichtlich der zeitgemäßen Sanierung, der Entfernung von Schadstoffen und der Gesamtbilanz des CO2-Verbrauchs von Bau und Erhaltung! Nichts sei schädlicher als der Abriss sinnvoller Bausubstanz! Deshalb erwartet die SPD, dass die CO2-Bilanz der Sanierungsmaßnahmen dargestellt und in Vergleich gesetzt wird mit einem Neubau. Dies müsse auch als ein beispielgebendes Muster des heutigen Verständnisses von Gesamtverantwortung gegenüber kommenden Generationen verstanden werden.
Konkret beantragt die SPD-Fraktion, das wettbewerbliche Verfahren zur Auswahl der Planer der Rathaussanierung nun einzuleiten und im Preisgericht für das Verfahren einen Vertreter des Personalrats vorzusehen. Im Übrigen müssten die in der Verwaltungsvorlage aufgezeigten Beteiligungsformen für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die Nutzer der Räume, zu neuen Arbeitsorganisations- und Flächenorganisationsformen im Verlauf der weiteren Planungen fortgeführt und jeweils angepasst werden.
Für die im Vorgriff zur eigentlichen Sanierung notwendige Schadstoffsanierung soll, so die Erwartung der SPD, eine Terminplanung vorgelegt werden.
Außerdem beantragt die SPD-Fraktion, die Bürgerschaft in geeigneter Weise zu informieren, um die kulturelle und denkmalgeschützte Bedeutung des Rathauses in der Stadt bekannt zu machen. Schließlich sei eine Stadt mit ihrem Rathaus als Mittelpunkt auch der Mittelpunkt seiner Bürgerschaft.
Da der zweite Rathausstandort nicht in der nötigen Kürze zur Verfügung stehen kann, sei es notwendig, in einer Zwischenzeit Interimsräume zu nutzen. Folgerichtig erbittet die SPD einen Bericht im Gemeinderat darüber, wie groß der Bedarf an Interimsräumen ist. Zudem soll darüber informiert werden, welche Flächen in den Gebäuden der GWG an der Stadtbachstraße / Federseeplatz noch verfügbar sind und nutzbar wären. Sollte ein zusätzliches Gebäude für Interimsräume notwendig sein, so sei dies, so der Antrag der SPD, in Zusammenarbeit mit der GWG zu realisieren.
Eine Kooperation mit der GWG sei sinnvoll - auch hinsichtlich künftiger Erträge aus der Investition. Die Zusammenarbeit mit der GWG Reutlingen schaffe der Stadt Reutlingen den notwendigen breiten Handlungs- und Finanzierungs-spielraum, welchen sie zur Umsetzung braucht. Über die Schaffung fortdauernder Interimsräumlichkeiten wird dabei Vermögen geschaffen, welches im Bestand der GWG fortdauernd ertragswirksam bleibe.
Nicht zuletzt müsse zur notwendigen Gesamtkostenbetrachtung der Gemeinderat auch über die in den letzten Jahren durchgeführten ersten Sanierungs-maßnahmen in die Tragstruktur der Tiefgarage, den Sanitäranlagen u.a. informiert werden.
Gleichzeitig würden etliche zusätzliche Fragen aufgeworfen, welche in den jetzt anzusetzenden Ausschussberatungen beantwortet werden sollten.