SPD OV Reutlingen – Beschluss der Mitgliederversammlung am 24.06.2015

 

1. Die SPD Reutlingen begrüßt den geplanten Antrag der Stadtverwaltung auf die Gründung eines Stadtkreises gemäß §3 der Gemeinderatsordnung.

  • Der Stadtkreis löst ein grundsätzliches Demokratiedefizit im Landkreis. Reutlingen ist durch die Sperrklausel gem. §20 LkrO Abs. 4. auf 40% der Stimmen im Landkreis beschränkt, obwohl der Bevölkerungsanteil Reutlingens im Landkreis über 40% liegt und weiter zunimmt. Dieser Zustand widerspricht dem im Grundgesetz unter Art. 38 Abs. 1 festgeschriebenen Prinzip der Wahlgleichheit. Die Gründung eines Stadtkreises hingegen folgt dem Subsidiaritätsprinzip, dem sich die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet haben.
  • Der Stadtkreis macht Politik in Reutlingen transparenter. Schwer durchschaubare Verwaltungsstrukturen zwischen Stadt und Landkreis erschweren das politische Engagement zahlreicher Bürger und Vereine. Durch eine Eigenverantwortung der Stadt in allen städtischen Aufgabenbereichen wird Kommunalpolitik in Reutlingen transparenter und nachvollziehbarer. Leistungen der Verwaltung können zielgerichteter eingefordert werden, die Kommunalpolitik kann schneller und effizienter handeln, etwa in den Bereichen der Flüchtlingsunterbringung und der Jugendhilfe. So entsteht ein deutlicher Mehrwert für die Demokratie in Reutlingen.
  • Der Stadtkreis erweitert Reutlingens Zusammenarbeit mit der Region. Als Stadtkreis kann die Stadt Reutlingen mehr Verantwortung in regionalen Gremien wahrnehmen, wie etwa in den Aufsichtsräten der Kreiskliniken Reutlingen, des Verkehrsverbundes naldo, den Verbandsversammlungen des Regionalverbandes Neckar-Alb und des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS), sowie im Verwaltungsrat und dem Kreditausschuss der Reutlinger Kreissparkasse und anderen Gremien. Als eigenständiger Stadtkreis kann Reutlingen so deutlich umfangreicher als bisher mit dem Umland kooperieren und gleichzeitig wirksamer die Interessen der Reutlinger Bevölkerung vertreten.
  • Der Stadtkreis schwächt den Landkreis nicht strukturell. Der Ergebnisbericht der Stadtverwaltung legt glaubhaft dar, dass es durch die Gründung eines Stadtkreises nicht zu strukturellen Nachteilen für den Landkreis kommt. Vielmehr wird der Landkreis deutlich homogener, während nur Aufgaben an die Stadt Reutlingen übergeben werden, die die Stadt ohnehin bereits auf Eigenkosten leistet. Der Landkreis kann sich so auf eine Politikgestaltung konzentrieren, die besser seiner Struktur gerecht wird.

 

2. Auch wenn es sich bei der Gründung des Stadtkreises vor allem um eine Reform der Verwaltungsstruktur handelt, wird diese Auswirkungen auf die Politik in Reutlingen haben.

Die Reutlinger SPD ist der Meinung, dass dies vor allem positive Auswirkungen sein werden. Wir fordern alle Verantwortlichen auf sicherzustellen, dass die Reutlinger Bevölkerung angemessen am Prozess der Stadtkreisgründung beteiligt und über sämtliche Schritte und Überlegungen umfangreich informiert wird.